Zahl der Schwerverletzten auf den Straßen der EU ist fünfmal so hoch wie die der Verkehrstoten

03. Juli 2017 News & Aktionen
Europas Straßen zählen nach wie vor zu den sichersten der Welt: 2016 starben in der EU bei Unfällen im Straßenverkehr bezogen auf je eine Million Einwohner 50 Menschen, weltweit waren es 174. Insgesamt kamen 2016 in der EU 25.500 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben – das waren 600 weniger als 2015 und 6.000 weniger als 2010. Damit sank über die letzten sechs Jahre die Anzahl der Verkehrstoten um 19 Prozent. Über dieser grundsätzlich positiven Entwicklung darf aber nicht vergessen werden, dass es Jahr für Jahr auch eine hohe Zahl an Schwerverletzten gibt.
Seit 2015 melden die Mitgliedstaaten Daten zu schweren Verletzungen auf der Grundlage einer neuen, gemeinsam vereinbarten Definition nach medizinischen Standards. Hierfür verwendet die EU den international gültigen maximalen AIS-Code (AIS = Abbreviated Injury Scale), der von 0 (unverletzt) bis 6 (nicht behandelbar) reicht. Ab dem Wert 3 spricht man von schweren Verletzungen. Anhand der vorliegenden Daten der EU ist davon auszugehen, dass im Straßenverkehr 135.000 Menschen schwer verletzt werden. Damit kommen auf jeden Verkehrstoten in der EU 5,2 Schwerverletzte. Hierbei handelt es sich meist um besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer und zumeist um ältere Menschen.
Vor diesem Hintergrund hat sich die EU das Ziel gesetzt, neben ihren Bemühungen um eine Verringerung der Zahl der Verkehrstoten bis 2020 weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Zahl der Schwerverletzten bei Verkehrsunfällen in der EU bis zum Jahr 2030 zu halbieren. Es gibt bereits ein breites Spektrum von Instrumenten, die insbesondere darauf ausgerichtet sind, die Straßenverkehrsregeln innerhalb der Mitgliedstaaten und grenzüberschreitend konsequenter durchzusetzen, die Straßenverkehrsteilnehmer verstärkt zu schulen und zu sensibilisieren sowie die Infrastruktur und die Sicherheit der Fahrzeuge unter dem Gesichtspunkt des Alters und der Verkehrstauglichkeit zu verbessern. Diese Instrumente sollten nach Angaben der EU verstärkt eingesetzt werden.
Ebenso sollen die Mitgliedstaaten darauf hinwirken, dass weitere Maßnahmen entwickelt werden, um die medizinische Versorgung sowie die rasche Rehabilitierung und soziale Wiedereingliederung von Verkehrsunfallopfern sicherzustellen. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Straßenverkehrssicherheitsvorschriften konsequent durchzusetzen und die dafür zuständigen Behörden entsprechend zu unterstützen. Dies gelte vor allem auch im Wege der Zusammenarbeit und des Austauschs bewährter Verfahren – insbesondere was Geschwindigkeitsübertretungen, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Missachtung von Verkehrsampeln und Verkehrszeichen, Ablenkung am Steuer beispielsweise durch Mobilgeräte sowie das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts anbelangt.