Unfälle in Deutschland durch Fehlverhalten

01. Sept. 2017 Faktor Mensch
Nach amtlichen Angaben wurden 2015 bei Unfällen mit Personenschaden auf deutschen Straßen 253.504 Fehlverhalten von 378.156 beteiligten Pkw-Fahrern registriert. 1991 waren es noch 378.373 Fehlverhalten von 510.357 beteiligten Pkw-Fahrern. Dies entspricht einem Rückgang um 33 Prozent. Besonders deutlich abgenommen hat dabei der Alkoholeinfluss (um 75 Prozent von 29.800 auf 7.553 Fehlverhalten). Ebenfalls sehr deutlich abgenommen hat die nicht angepasste Geschwindigkeit (um 63 Prozent von 84.380 auf 31.559 Fehlverhalten). Eine Zunahme (um 5 Prozent von 37.975 auf 39.982 Fehlverhalten) wurde beim zu geringen Abstand verzeichnet. Somit haben sich vor allem Maßnahmen im Kampf gegen Alkohol am Steuer und Geschwindigkeitskontrollen günstig auf die Entwicklung der Verkehrssicherheit ausgewirkt. Während bei den Unfällen mit Personenschaden die nicht angepasste Geschwindigkeit früher das mit Abstand häufigste Einzelfehlverhalten der Pkw-Fahrer war, ist diese Unfallursache heute nur noch auf Platz vier dieser Rangreihe angesiedelt. Nicht angepasste Geschwindigkeit ist allerdings bei den tödlichen Unfällen immer noch die am häufigsten festgestellte Einzelursache.
Speziell der Erfolg von Maßnahmen zur Bekämpfung der Unfallursache Alkohol spiegelt sich nicht nur im Unfallgeschehen mit hauptbeschuldigten Pkw-Fahren wider. Er zeigt sich auch eindrucksvoll im Rückgang aller bei Alkoholunfällen getöteten Verkehrsteilnehmer. Waren im Jahr 1991 noch 2.229 Getötete bei Alkoholunfällen zu beklagen, so hat sich diese Zahl bis 2015 auf 256 um 89 Prozent verringert. Auch der Anteil der bei Alkoholunfällen Getöteten an allen Verkehrstoten hat sich im betrachteten Zeitraum von 19,7 auf 7,4 Prozent verringert. Dieser signifikante Rückgang ist neben dem gestiegenen Bewusstsein im Umgang mit Alkohol zweifelsohne auch auf die medizinisch- psychologische Untersuchung (MPU) zurückzuführen. Nach aktueller Rechtslage müssen Fahrer, die mit mindestens 1,6 Promille Blutalkohol oder wiederholt unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr auffällig geworden sind, nach Ablauf ihrer Sperrfrist in einer MPU nachweisen, dass sie nun wieder für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet sind. Diverse Studien bestätigen den rückfallprotektiven Charakter dieses Verfahrens zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Begünstigt wird dieser Effekt auch dadurch, dass im Vorfeld einer MPU von vielen Betroffenen Maßnahmen zur dauerhaften Änderung des Trinkverhaltens in Anspruch genommen werden.