Pkw kollidiert mit Traktor-Anhänger

12. Mai 2022 Unfallbeispiele

Vorfahrtsmissachtung

Unfallhergang:
Bei Dämmerung beabsichtigte der 21-jährige Fahrer eines Traktorgespanns, aus einem Feldweg kommend eine Landstraße zu kreuzen. Gleichzeitig näherten sich aus der Sicht des Traktors zwei Pkw von links. Der Fahrer des vorausfahrenden Pkw (1) konnte durch eine Ausweichbewegung nach links in den angrenzenden Acker auf das in die Kreuzung einfahrende Gespann reagieren und eine Kollision vermeiden. Für den Fahrer des nachfolgenden Pkw (2) war dies nicht mehr möglich. Der Pkw kollidierte seitlich im Bereich der vorderen linken Anhängerecke.
Unfallbeteiligte:
Ein Traktor mit Anhänger, zwei Pkw
Unfallfolgen/Verletzung:
Der Fahrer des Pkw 2 wurde durch die Kollision mit dem Anhängergespann tödlich verletzt. Der Fahrer des Traktorgespanns wurde leicht verletzt.
Ursache/Problem:
Ursache des Unfalls war die Missachtung der Vorfahrt durch den Traktorfahrer. Durch die Einmündung des Feldwegs im Winkel von etwa 50 Grad auf die Landstraße sowie eine Hecke war die Sicht eingeschränkt. Die Annäherung der beiden Pkw erfolgte durch eine Rechtskurve mit anschließend etwa 170 Metern gerader Strecke bis zur Kollisionsstelle. Mit Erreichen der Begrenzungslinie war dieser Streckenabschnitt für den Traktorfahrer einsehbar. An beiden Pkw war das Abblendlicht eingeschaltet, eine Überschreitung der ortszulässigen Höchstgeschwindigkeit war nicht nachweisbar. Durch die Höhendifferenz zwischen Pkw und Anhänger konnte die Knautschzone des Pkw nicht wirken.
Vermeidungsmöglichkeiten, Unfallfolgenminderung/Ansatz für Verkehrssicherheitsmaßnahmen:
Der Unfall hätte verhindert werden können, wenn der Traktorfahrer an der Begrenzungslinie zur Landstraße angehalten und die Vorfahrt der von links kommenden Pkw-Fahrer beachtet hätte. Aufgrund des schwer einsehbaren Kreuzungsbereichs war besondere Vorsicht geboten. Für die Fahrer der Pkw war der Unfall nicht vermeidbar. Durch eine Reduzierung der ortszulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie die Schaffung freier Sichtlinien durch einen entsprechenden Heckenrückschnitt könnte die Unfallstelle ohne großen Aufwand deutlich sicherer gestaltet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde mittlerweile von 100 km/h auf 70 km/h reduziert.