Bei der Anlage von Kreisverkehren darf die Verkehrssicherheit nicht vernachlässigt werden

01. Juni 2017 Infrastruktur
In etlichen europäischen Ländern erlebt der Kreisverkehr schon seit den 1990er-Jahren eine Renaissance. Das niedrigere Geschwindigkeitsniveau reduzierte sowohl die Zahl der Unfälle als auch im Falle eines Unfalls die Verletzungsschwere. Aber nicht immer sind Kreisverkehre die optimale Lösung, und durch die Schaffung ungünstiger Rahmenbedingungen tragen sie auch nicht immer zur Verbesserung der Sicherheit bei. So müssen Kreisverkehre ebenfalls rechtzeitig angekündigt werden. Insbesondere bei Nacht ist eine frühe und deutliche Erkennbarkeit notwendig, etwa durch eine gute Beschilderung, ausreichende Beleuchtung oder durch retroreflektierende Kennzeichnung. Wie eine von der Technischen Universität Dresden im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen erstellte Studie ergab, kann die schlechte Erkennbarkeit von Kreisverkehren bei Regen und Nässe zu einer Häufung speziell von Unfällen mit motorisierten und nicht motorisierten Zweiradfahrern führen, die von Autofahrern übersehen oder zu spät wahrgenommen werden. In Zahlen: Jeder zweite für die Studie untersuchte Unfall in Kreisverkehren passierte bei Nässe, und an etwa jedem dritten Unfall waren Radfahrer beteiligt. Außerdem sollten die Ein- und Ausfahrten so gestaltet werden, dass sie nicht mit unverminderter Geschwindigkeit durchfahren werden können. Darüber hinaus dürfen die teilweise immer noch installierten Kunstwerke im Kreismittelpunkt kein gefährliches Hindernis darstellen oder zu einer Ablenkung der Verkehrsteilnehmer führen. Unverständlich ist, dass in Bezug auf die Vorfahrt im Kreisverkehr in Europa nach wie vor zum Teil unterschiedliche Regeln gelten. Einige Beispiele: In Deutschland muss der einfahrende Verkehr warten, der Kreisel hat Vorfahrt, geblinkt wird nur beim Ausfahren. In Österreich gilt grundsätzlich „rechts vor links“, der einfahrende Verkehr hat Vorfahrt vor dem Kreisel. Allerdings kann durch Schilder eine andere Vorfahrtsregelung angeordnet werden. Geblinkt wird beim Ausfahren. In Italien gilt im Kreisverkehr ebenfalls die Vorschrift „rechts vor links“ – diese wird in der Praxis aber häufig nicht beachtet. Daher ist hier erhöhte Vorsicht angebracht. In Frankreich haben Fahrzeuge, die in den Kreisverkehr einfahren wollen, grundsätzlich Vorfahrt. Mittels Beschilderung wird aber auch oft dem Kreisverkehr Vorfahrt gewährt. In der Schweiz sowie in Spanien, Portugal und Polen hat – sofern nicht anders beschildert – der Kreisverkehr Vorfahrt. In Großbritannien wird aufgrund des Linksverkehrs nach links in den Kreisel eingefädelt. Der von rechts kommende Verkehr im Kreisel hat gewöhnlich Vorfahrt.