EU-Kommission macht sich für verstärkten Einsatz von Fahrerassistenzsystemen stark

03. Feb. 2017 News & Aktionen
Die Fahrzeugtechnik beziehungsweise Technologien der aktiven Sicherheit tragen nachhaltig zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Angesichts dieser Tatsache macht sich die EU-Kommission für den verstärkten Einsatz und zukünftig möglicherweise verpflichtenden Einbau von Fahrerassistenzsystemen stark. Das geht aus ihrem Bericht an das Europäische Parlament und den Rat („Rettung von Menschenleben: Mehr Fahrzeugsicherheit in der EU“) hervor.
Angesichts der Tatsache, dass insbesondere auch die Fahrzeugtechnik beziehungsweise Technologien der aktiven Sicherheit nachhaltig zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beigetragen hat und beiträgt, macht sich die EU-Kommission für den verstärkten Einsatz beziehungsweise den zukünftig möglicherweise verpflichtenden Einbau von Fahrerassistenzsystemen stark. Das geht aus ihrem Bericht an das Europäische Parlament und den Rat („Rettung von Menschenleben: Mehr Fahrzeugsicherheit in der EU“) hervor.
Es wurden vier wesentliche Aktionsbereiche mit 19 spezifischen Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrzeugsicherheit ermittelt. Als wichtigster Bereich werden die aktiven Sicherheitsmaßnahmen bewertet, die Unfälle gänzlich verhindern können, statt lediglich ihre Folgen abzumildern. Dazu zählen automatische Notbrems-Assistenzsysteme, intelligente Geschwindigkeitsanpassung, Spurhalteassistenzsysteme, Fahrerzustandserkennung und Ablenkungsüberwachung.
Die passiven Sicherheitsnahmen zur Unfallfolgenminderung umfassen Notbremsanzeige (blinkende Bremslichter), Gurtwarner, Frontalaufpralltests, Seitenaufpralltests, Heckaufpralltests, Standardisierung alkoholempfindlicher Wegfahrsperren, Unfalldatenspeicher und Reifendrucküberwachung.
Die in Betracht gezogenen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Lastkraftwagen und Bussen betreffen die Einführung beziehungsweise Verbesserung von: Frontdesign und unmittelbarem Sichtbereich, hinterem Unterfahrschutz für Lastkraftwagen und Anhänger (Heckstoßstange), seitlichen Schutzvorrichtungen (Seitenschutz) und Brandschutz für Busse.
Für die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern sind schließlich vorgesehen: Einführung einer Fußgänger- und Radfahrererkennung (mit Kopplung an automatische Notbrems-Assistenzsysteme), Kopfaufprallschutz an A-Säulen und vorderer Windschutzscheibe sowie die Erkennung von hinter Fahrzeugen befindlichen Personen beim Rückwärtsfahren.
In ihrem Bericht regt die EU-Kommission auch die bessere Verfügbarkeit akkurater und fundierter EU-weiter Unfalldaten an. Derartige Daten seien eine Grundvoraussetzung für die Ausarbeitung und Überwachung der EU-Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit. Konkret seien die Daten erforderlich, um die Leistung in Bezug auf Straßenverkehrs- und Fahrzeugsicherheit zu bewerten und die Entwicklung weiterer Maßnahmen zu unterstützen.