Fahrfunktionen sollten nicht irrtümlich oder missbräuchlich verwendet werden können

09. Feb. 2018 News & Aktionen
Unfallforscher in allen Teilen der Welt sind sich einig: Teil-, hoch- und vollautomatisierte Fahrfunktionen werden in der Zukunft einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten. In diesem Zusammenhang fordert unter anderem der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR), dass bei der Zulassung der Systeme in jedem Einzelfall abzuwägen ist, ob der zu erwartende Sicherheitsgewinn mögliche Risiken überwiegt. Nach Ansicht von Clemens Klinke, Mitglied des Vorstands DEKRA SE und verantwortlich für die Business Unit Automotive sowie Vizepräsident des DVR, sind Felderfahrungen und Simulationen für die Weiterentwicklung automatisierter Fahrfunktionen notwendig. „Es sollten deshalb weitere Möglichkeiten eröffnet werden, um den Sicherheitsgewinn der Fahrfunktionen vor deren Genehmigung zu ermitteln“, so Clemens Klinke. Nach der Zulassung seien die neuen Technologien ebenfalls durch Feldbeobachtungen zu sichern.
Um die sichere Bedienung automatisierter Fahrfunktionen zu gewährleisten, fordert der DVR Hersteller, Normungsorganisationen und Gesetzgeber auf, einheitliche Begriffe und Definitionen, Bedienprinzipien, Warnungen und Aufforderungen für die Nutzer automatisierter Fahrfunktionen zu erarbeiten. Laut DVR-Empfehlungen sind geeignete technische und kommunikative Maßnahmen (Mensch-Maschine-Schnittstelle) vorzusehen, damit Fahrfunktionen nicht irrtümlich oder missbräuchlich verwendet werden können. Der DVR fordert zudem gesonderte Unfallanalysen und macht Vorschläge zur Durchführung von System-Updates sowie zur Prüfbarkeit von voll- und hochautomatisierten Fahrzeugen im Rahmen der Hauptuntersuchungen.
Auch intelligente und vernetzte Verkehrssysteme können zur Steigerung der Verkehrssicherheit beitragen. Hierzu zählen auch Vehicle-2-X-Anwendungen, bei denen der drahtlose Informationsaustausch zwischen Verkehrsteilnehmern beziehungsweise zwischen den Verkehrsteilnehmern und der Infrastruktur zur Umsetzung neuartiger Funktionen genutzt wird. Im Rahmen nationaler und internationaler Forschungsprojekte wurden bereits verschiedene Vehicle-2-X-Anwendungen entwickelt. Je nach Anwendung werden dabei unterschiedliche Situationen – von der unmittelbaren Gefahrensituation bis zur einfachen Informationsbereitstellung – sowie verschiedene Arten von Verkehrsteilnehmern adressiert. Darüber hinaus kommen auch unterschiedliche Arten der Informationsbereitstellung und verschiedene Kommunikationsarten zum Einsatz, beispielsweise per Mobilfunk oder per pWLAN, einem speziell entwickelten technischen Standard für die Fahrzeugkommunikation.
Auf der Basis der Ergebnisse verschiedener Testfelder und Studien empfiehlt der DVR diverse Kriterien für die angewandten Kommunikationstechnologien wie zum Beispiel die Datenbereitstellung in Echtzeit und Reichweiten von mindestens 300 Metern. Nach Einschätzung des DVR sollten Sicherheitsfunktionen, die bereits ihre Wirkung und Alltagstauglichkeit in Feldtests belegen konnten, bevorzugt umgesetzt werden – unter anderem das elektronische Bremslicht sowie der Querverkehrsassistent und der Verkehrszeichenassistent für Stoppschilder.