Fahrradfahrer nach wie vor stark gefährdet

01. Sept. 2017 Unfallgeschehen
Wie die Zahlen aus Deutschland verdeutlichen, konnten 2016 die Radfahrer nicht vom grundsätzlich positiven Trend im Hinblick auf die Verkehrstoten profitieren. Zwar gehört Deutschland zusammen mit Frankreich, Italien, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich zu den EU-Mitgliedsstaaten, die seit 1991 die stärksten Rückgänge bei den getöteten Radfahrern verzeichnen – teilweise um bis zu minus 60 Prozent. Seit 2010 stagniert diese Entwicklung in den verschiedenen Ländern allerdings auf mehr oder weniger unverändertem Niveau.
Insgesamt kamen in der EU 2015 bei Verkehrsunfällen knapp 2.100 Radfahrer ums Leben – das sind etwa acht Prozent aller Verkehrstoten.
Eine weitere Reduktion wäre unter Umständen möglich, wenn Radfahrer noch besser über die für sie geltenden Verkehrsregeln Bescheid wüssten beziehungsweise die Regeln nicht missachten würden. So hat eine 2015 veröffentlichte forsa-Studie im Auftrag der Versicherung CosmosDirekt ergeben, dass sich 83 Prozent der deutschen Fahrradfahrer nicht immer an die Verkehrsregeln halten. 14 Prozent der Befragten räumten ein, diese eher häufig nicht einzuhalten und fünf Prozent missachten die Regeln sogar sehr häufig. Erschreckend: In der Altersgruppe der 18- bis 29-jährigen Radfahrer gaben nur ein Prozent der Befragten an, die Regeln immer zu beachten.
Wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club mitteilen, gehört zum Beispiel in Deutschland laut Straßenverkehrsordnung zu den wichtigen Regeln, dass Radfahrer einen explizit ausgewiesenen Radweg (blaues Radwegschild) nutzen müssen – auch wenn sie der Meinung sind, dass sie auf der Fahrbahn besser vorankommen würden. Bei einem getrennten Rad- und Gehweg dürfen Radfahrer nicht auf den Gehweg ausweichen, auch nicht zum Überholen. Bei gemeinsamen Geh- und Radwegen müssen sich Radfahrer den ausgewiesenen Verkehrsraum mit den Fußgängern teilen. Radfahrer haben dort keinen Vorrang, die Fußgänger müssen sie aber durchfahren lassen. Gehwege sind für Radfahrer tabu – mit Ausnahme von Personen, die fahrradfahrende Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr begleiten. Bei Unfällen geben die Gerichte fast immer dem Radfahrer auf dem Gehweg die Alleinschuld. Ist kein beschilderter Radweg vorhanden, dürfen Radfahrer die Fahrbahn benutzen. Dort gilt wie sonst auch das Rechtsfahrgebot – und zwar rechts am Fahrbahnrand.
Gut zu wissen: Nur Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h gelten rechtlich als Fahrräder. Sie dürfen deshalb auf Radwegen fahren. Dies gilt jedoch nicht für die leistungsstärkeren S-Pedelecs (Motorunterstützung bis 45 km/h), sie zählen nicht zu den Fahrrädern, sondern sind Kleinkrafträder. Mit dem E-Bike – einer Art Elektromofa, das sich mithilfe eines Motors auf bis zu 25 km/h beschleunigen lässt, auch ohne dass der Fahrer gleichzeitig in die Pedale tritt – darf man wiederum innerorts nur auf dem Radweg fahren, wenn dieser mit dem „E-Bikes frei“-Schild versehen ist. Außerdem zu beachten: Fährt der Radfahrer auf der Fahrbahn, gilt für ihn die allgemeine Verkehrsampel. Ist eine besondere Radfahrerampel (Streuscheibe mit Fahrradsymbol) angebracht, müssen Radfahrer auf dem Radweg diese beachten. Fährt der Radfahrer auf dem Radweg und gibt es kein besonderes Fahrradsignal, gilt wieder das allgemeine Lichtsignal. Es kommt nicht darauf an, ob der Radweg benutzungspflichtig ist. Lichtzeichen für Fußgänger gelten für Radfahrer grundsätzlich nicht.
In Sachen Alkohol gilt: Schon bei einem Promillewert von 0,3 kann man sich strafbar machen und muss bei einem Unfall haften. Ab 1,6 Promille begehen Radfahrer auch ohne erkennbare Fahrunsicherheit eine Straftat. Und wie beim Autofahren ist die Benutzung des Handys während der Fahrt nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Und wie sieht es mit der Helmpflicht für Radfahrer aus? In Deutschland sieht der Gesetzgeber bislang keine Helmpflicht vor. Dasselbe gilt unter anderem für Frankreich, die Schweiz, das Vereinigte Königreich, Italien, Polen und die Niederlande. In Österreich, Tschechien, Litauen, Kroatien, Schweden, Slowenien, der Slowakei und Spanien müssen zumindest Kinder und Jugendliche einen Fahrradhelm tragen. Aus Sicherheitsgründen sollte die Helmtragequote – auch im Hinblick auf die zunehmende Verbreitung der Pedelecs – aber auf jeden Fall erhöht werden. Das empfiehlt unter anderem auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat. Danach soll das Tragen eines Fahrradhelms zukünftig von der Ausnahme zur Regel werden, Eltern sollten dabei mit gutem Beispiel vorangehen.