Höheres Risikobewusstsein dringend erforderlich

01. Juni 2017 Faktor Mensch
Fahren unter Alkoholeinfluss, überhöhte Geschwindigkeit, Ablenkung durch Smartphones oder sonstige elektronische Kommunikationssysteme und vieles mehr: Wenn es im Straßenverkehr zu Unfällen kommt, spielt der Faktor Mensch eine ganz wesentliche Rolle. Europaweit sind nahezu 90 Prozent der Unfälle auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. Auf effiziente Weise Abhilfe zu schaffen, ist daher unabdingbar. Zwar können Fahrzeugtechnik und Straßeninfrastruktur dazu beitragen, risikoreiche Situationen gar nicht erst entstehen zu lassen oder in ihren eventuellen Folgen abzumildern. An erster Stelle steht aber der Mensch, der durch verantwortungsbewusstes Verhalten, die richtige Einschätzung der eigenen Fähigkeiten und ein hohes Maß an Regelakzeptanz zu mehr Verkehrssicherheit beitragen kann.
Höheres Risikobewusstsein dringend erforderlich Die Zahlen lassen aufhorchen: In den USA kommt nach Angaben der National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) alle 51 Minuten ein Mensch bei einem Unfall ums Leben, bei dem ein Verkehrsteilnehmer eine Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille und mehr aufwies. 2015 summierte sich in den USA die Zahl der Verkehrstoten auf knapp 35.100, davon starben 10.265 Menschen bei Alkoholunfällen (Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille und mehr) – also knapp 30 Prozent. Während dieser Prozentsatz zwischen 2006 und 2011 kontinuierlich sank, verharrt er seitdem in etwa auf diesem Niveau. In vielen anderen Ländern der Welt sieht es nicht besser aus. Die Negativrangliste führt nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) – sofern die Zahlen aus den jeweiligen Staaten überhaupt gemeldet werden – Südafrika mit 58 Prozent an, es folgen Uruguay mit 38 Prozent und Vietnam mit 34 Prozent. In der EU war Alkohol im Straßenverkehr im Jahr 2015 für rund 6.500 Tote verantwortlich – das sind etwa 25 Prozent. Die Schwankungen zwischen der einzelnen Mitgliedstaaten fallen dabei relativ groß aus. 2015 verzeichnete Deutschland 256 Getötete durch Alkoholunfälle (= 7,4 Prozent), in Frankreich waren es 866 (= 25 Prozent). In Estland und Lettland kam dagegen fast jeder zweite Verkehrstote bei einem Alkoholunfall ums Leben.

Primäre Prävention durch Alkohol-Interlocks

Seit einigen Jahren gibt es daher in diversen Ländern Bemühungen, eine technische Lösung zur Verhinderung von Alkoholunfällen einzuführen: die Alkohol-Interlocks. Dabei handelt es sich um Wegfahrsperren, die in das Auto eingebaut werden und den Start des Motors nur erlauben, wenn der Fahrer zuvor eine Atemprobe abgegeben hat, in der kein Alkohol nachweisbar ist. Mithilfe dieses Gerätes werden also Alkoholfahrten verhindert, indem eine alkoholisierte Person gar nicht erst in der Lage ist, das Fahrzeug zu starten.
Die Alkohol-Interlock-Geräte werden derzeit weltweit zur primären und sekundären Prävention eingesetzt. Ein Beispiel der primären Prävention durch Alkohol-Interlocks bietet ein niederländisches Transportunternehmen, das in allen Fahrzeugen die atemalkoholgesteuerten Wegfahrsperren einbauen ließ, um bei den Fahrern eine Null-Toleranz-Politik in Sachen Alkohol durchsetzen zu können. Gerade die Arbeitsbedingungen bei Lkw-Fahrern, die unter hohem Zeitdruck meist auf sich allein gestellt fahren, können dazu führen, dass während der Ruhezeiten z zum Alkohol gegriffen wird, um einfach abzuschalten. Wenn dann am Abend mehr Alkohol getrunken wird, werden häufig die Abbauraten bis zum nächsten Morgen überschätzt, sodass noch Restalkohol im Blut verbleiben kann. Trotz anfänglicher Skepsis bei einigen Fahrern, die zunächst das Gefühl hatten, überwacht zu werden, haben sich die Wegfahrsperren durchgesetzt, da nunmehr auch bei den Fahrern ein bewussterer Umgang mit Alkohol als bisher stattfindet. Neben den direkten Verbesserungen für die Sicherheit der Fahrer und anderer Verkehrsteilnehmer konnte die Logistikfirma auch eine betriebswirtschaflich positive Bilanz ziehen, da die Schadensfälle rückläufig sind. Dies wiederum sei in Verhandlungen mit der Versicherung von Vorteil.

Positive Erfahrungen in Finnland

Unter dem Einsatz von Alkohol-Interlocks in dem Rahmen der Sekundärprävention wird ein Einbau solcher Geräte bei Trunkenheitsfahrern verstanden. Man spricht hier auch von „Offender“-Programmen, also Alkohol-Interlock-Programmen für auf- beziehungsweise straffällige Fahrer. Derzeit gibt es solche Programme in den USA, Kanada und in Australien sowie in einigen europäischen Ländern (Finnland, Schweden, Norwegen, Dänemark, Belgien, Frankreich, Polen und als Forschungsprojekt in Österreich).
In ihrem Bericht aus dem Jahr 2013 stellte die finnische Verkehrsbehörde sehr ausführlich ihre Erfahrungen mit dem Alkohol-Interlock-Programm dar (Schaubilder 17 und 18). Im Untersuchungszeitraum von 2008 bis 2012 hatten 1.687 Fahrer ein Alkohol-Interlock eingebaut. Nach einer Trunkenheitsfahrt beschließt ein Gericht eine „Bewährungszeit“ von ein bis drei Jahren mit dem Alkohol-Interlock, wobei die Kosten von circa 110 bis 160 Euro im Monat in Finnland vom Betroffenen selbst zu tragen sind.
Für die jeweilige Anwendung und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der Länder, in denen Alkohol-Interlocks zum Einsatz kommen, werden die einstellbaren Parameter festgelegt. In Finnland wurden die Interlockgeräte so kalibriert, dass sie bei einer gemessenen Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille oder mehr den Start des Motors verhindern. Einen solchen Toleranzbereich zuzulassen ist erforderlich, da es beim Verzehr bestimmter Lebensmittel dazu kommen kann, dass der Körper geringe Mengen Alkohol produziert, ohne dass tatsächlich Alkohol getrunken wurde. Wenn der Motor ausgestellt wird, kann er innerhalb von fünf Minuten ohne eine erneute Atemprobe wieder gestartet werden.
Falls sich ein Teilnehmer nicht an die Regeln des Alkohol-Interlock-Programm hält – zum Beispiel indem er ein anderes Fahrzeug führt, das nicht in seinem Führerschein hinterlegt wurde –, wenn er versucht, das Alkohol-Interlock-Gerät zu manipulieren oder unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führt, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Das ist auch dann der Fall, wenn sich ein Fahrer dazu entscheidet, nicht länger an dem Programm teilzunehmen. Von den etwas mehr als 19.000 finnischen Trunkenheitsfahrern im Jahr 2012 haben sich 511 für die Teilnahme an dem Alkohol-Interlock- Programm entschieden. Zu der Erfolgsrate ist festzuhalten, dass lediglich 5,7 Prozent aller Programmteilnehmer während oder nach Ende der Interlocknutzung erneut mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen sind. Damit ist die Legalbewährung wesentlich besser als bei den Trunkenheitsfahrern ohne Alkohol-Interlock, von denen in Finnland 29 bis 30 Prozent erneut auffallen.
24 Personen verstarben während des Nutzungszeitraums, wobei in 37,5 Prozent der Fälle Alkoholisierung beziehungsweise alkoholbezogene Folgeerkrankungen todesursächlich waren.