Hoverboard-Fahrer schneller als Fußgänger – aber genauso ungeschützt
Im Hollywood der 1980er-Jahre war das sogenannte Hoverboard noch Zukunftsmusik: Michael J. Fox war im Filmklassiker „Zurück in die Zukunft“ darauf unterwegs. Heute funktionieren die gleichnamigen selbstbalancierenden Elektro-Einachser in der Realität – wenn auch nicht in der schwebenden Form – und sind vor allem bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt. Anders als der schon länger bekannte Segway verfügen die Boards jedoch über keine „Lenk stange“. Gesteuert werden die Radantriebe mittels zweier Elektromotoren allein durch Gewichtsverlagerung über die Füße.
Doch die Risiken der Hoverboards sind – anders als in Hollywood – inzwischen sehr real. Das untermauert ein von DEKRA durchgeführter Crash-Versuch. Hierbei kollidierte ein Pkw mit rund 40 km/h mit dem Dummy auf dem Hoverboard, der 18,8 Meter weit geschleudert wurde. Bei einem Realunfall wären schwere Verletzungen die Folge ge wesen. Denn genau wie Fußgänger sind Hoverboard-Fahrer im Straßen verkehr ungeschützt und bei Kollisionen beispielsweise mit Pkw stark gefährdet. Mit Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h ist ein Hoverboard allerdings sehr viel schneller unterwegs als ein Fußgänger. Da Autofahrer damit meist nicht rechnen, sind kritische Situationen vorprogrammiert. Auch Kollisionen zwischen Hoverboard- Fahrern und Fußgängern können schmerzhafte Folgen haben.
In Deutschland ist aktuell eine Elektrokleinstfahrzeuge- Verordnung in Arbeit, um gesetzlich zu regeln, wo und wie schnell Fahrzeuge mit Elektromotor mit beziehungsweise ohne Lenk- oder Haltestange wie zum Beispiel Elektrotretroller und Hoverboards fahren dürfen: auf der Fahrbahn, auf dem Radweg oder auch auf dem Gehweg? Bislang ist die Verwendung auf öffentlichen Straßen verboten. Die Verordnung soll in diesem Punkt wie auch für die Frage der Zulassungspflicht für Klarheit sorgen. Andere EU-Länder wie Frankreich, Finnland, Belgien und Dänemark gestatten den Betrieb von Elektrokleinstfahrzeugen mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit zulassungsfrei, ansonsten werden sie mit Fahrrädern oder Pedelecs rechtlich gleichgestellt.