Bus erfasst Kind
Gefahr des toten Winkels
Unfallhergang:
Aus Richtung einer Schule kommend, beabsichtigte der Fahrer eines Schulbusses, nach rechts abzubiegen. In gleicher Fahrtrichtung befuhr ein elfjähriger Junge mit seinem Fahrrad unerlaubt den angrenzenden Gehweg. Beim Abbiegevorgang kam es zur Kollision zwischen den beiden Beteiligten. Dabei prallte der Junge im Bereich des vorderen Einstiegs gegen den Bus und stürzte anschließend von seinem Fahrrad auf die Straße.
Aus Richtung einer Schule kommend, beabsichtigte der Fahrer eines Schulbusses, nach rechts abzubiegen. In gleicher Fahrtrichtung befuhr ein elfjähriger Junge mit seinem Fahrrad unerlaubt den angrenzenden Gehweg. Beim Abbiegevorgang kam es zur Kollision zwischen den beiden Beteiligten. Dabei prallte der Junge im Bereich des vorderen Einstiegs gegen den Bus und stürzte anschließend von seinem Fahrrad auf die Straße.
Unfallbeteiligte:
Schulbusfahrer und Junge auf Fahrrad
Schulbusfahrer und Junge auf Fahrrad
Unfallfolgen/Verletzungen:
Der Junge wurde beim Zusammenstoß mit dem Schulbus schwer verletzt.
Der Junge wurde beim Zusammenstoß mit dem Schulbus schwer verletzt.
Ursache/Problem:
Aufgrund der annähernd gleichen Fahrgeschwindigkeiten beider Beteiligten und der ausscherenden Fahrbewegung des Busses vor dem Abbiegevorgang war der Junge mitsamt Fahrrad für einen längeren Zeitraum im toten Winkel des Busfahrers.
Aufgrund der annähernd gleichen Fahrgeschwindigkeiten beider Beteiligten und der ausscherenden Fahrbewegung des Busses vor dem Abbiegevorgang war der Junge mitsamt Fahrrad für einen längeren Zeitraum im toten Winkel des Busfahrers.
Vermeidungsmöglichkeiten, Unfallfolgenminderung/ Ansatz für Verkehrssicherheitsmaßnahmen:
Dieser Unfall wäre selbst mit einem Abbiege-Assistenten nicht vermeidbar gewesen. Aktuelle Vorgaben aus Genf fordern eine seitliche Sensorreichweite von 4 Metern. Die Warnung des Systems wäre zu spät erfolgt. Der Junge befand sich nur vor dem Ausholen des Busses nach links innerhalb dieses Bereichs. Der Unfall wäre durch einen noch vorsichtigeren und langsameren Abbiegevorgang vermeidbar gewesen. Der Radfahrer hätte den Unfall vermeiden können, wenn er bei Erkennen der Gefahr abgebremst hätte.
Dieser Unfall wäre selbst mit einem Abbiege-Assistenten nicht vermeidbar gewesen. Aktuelle Vorgaben aus Genf fordern eine seitliche Sensorreichweite von 4 Metern. Die Warnung des Systems wäre zu spät erfolgt. Der Junge befand sich nur vor dem Ausholen des Busses nach links innerhalb dieses Bereichs. Der Unfall wäre durch einen noch vorsichtigeren und langsameren Abbiegevorgang vermeidbar gewesen. Der Radfahrer hätte den Unfall vermeiden können, wenn er bei Erkennen der Gefahr abgebremst hätte.