PKW erfasst Radfahrer

25. Apr. 2019 Unfallbeispiele

Schlecht sichtbares Fahrrad

Unfallhergang:
Ein achtjähriges Kind wollte bei Dunkelheit auf dem Fahrrad die Fahrbahn einer Bundesstraße überqueren. Ohne anzuhalten, fuhr es aus einer Ausfahrt kommend auf die Fahrbahn. Zeitgleich näherte sich von rechts ein Pkw. Der Pkw-Fahrer erkannte das Kind nicht rechtzeitig, es kam zur Kollision auf dem Fahrstreifen des Pkws.
Unfallbeteiligte:
Pkw-Fahrer und Rad fahrendes Kind
Unfallfolgen/Verletzungen:
Das Kind wurde durch den Aufprall schwer verletzt.
Ursache/Problem:
Ab einem Alter von acht Jahren darf ein Kind mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, muss das Fahrrad den Vorgaben der StVZO genügen. Das Fahrrad war mit einer nicht StVZO-konformen eingeschalteten Beleuchtung ausgerüstet, die seitlichen Reflektoren fehlten. Eine Erkennbarkeit für den Pkw-Fahrer war erst zu einem sehr späten Zeitpunkt gegeben. Das Kind missachtete die Vorfahrt des Pkws.
Vermeidungsmöglichkeiten, Unfallfolgenminderung/ Ansatz für Verkehrssicherheitsmaßnahmen:
Ein auch außerorts wirksamer Notbrems-Assistent mit Fahrraderkennung hätte den Unfall verhindern oder zumindest die Unfallfolgen deutlich abmildern können. Fahrzeuge (somit auch Fahrräder), die im Straßenverkehr verwendet werden, müssen der StVZO entsprechen. Eltern müssen daher darauf achten, dass die Fahrräder ihrer Kinder diesen Vorschriften entsprechen. Bei Fahrten in der Dunkelheit sollte auffällige und kontrastreiche Kleidung, möglichst mit reflektierenden Elementen, getragen werden. Zudem sollten Eltern ihre Kinder dazu anhalten, beim Kreuzen stark befahrener Straßen oder von Straßen mit hohem Geschwindigkeitsniveau abzusteigen und das Fahrrad zu schieben.