Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen auf Landstraßen in Bayern
Eine verkehrssichere Infrastruktur muss letztendlich regional und lokal gewährleistet werden. Auf die hierbei herausragende Rolle der Unfallkommissionen wurde in diesem und früheren DEKRA Verkehrssicherheitsreports bereits mehrfach hingewiesen. Über gute Erfahrungen mit belegbaren Erfolgen berichtete zum Beispiel das Bayerische Staatsministerium des Inneren in einem Report aus dem Jahr 2011 über die Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen zur Beseitigung von Unfallhäufungen auf Landstraßen.
Seit ihrer Gründung im Jahr 2000 verfolgen die insgesamt 107 bayerischen Unfallkommissionen den Ansatz, Unfallhäufungen auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Autobahnen, Bundesstraßen, Staatsstraßen und ein Teil der Kreisstraßen) zu identifizieren und durch sicherheitsverbessernde Maßnahmen zu beseitigen. Dem folgt eine Analyse der Wirksamkeit (Erfolgskontrolle), um gegebenenfalls weitere Verbesserungen durchzuführen. Alle dafür relevanten Informationen werden in einer zentralen Datenbank erfasst. Hierzu gehören Fach- und Geodaten über das Straßennetz und Unfalldaten, welche die zuständigen Polizeidienststellen mit elektronischen Unfalltypensteckkarten erheben. Die Unfallkommissionen erfassen weitere relevante Informationen zu den Unfallhäufungen und zur Dokumentation von Maßnahmen.
Zur Dokumentation von durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen, ihrer Wirksamkeit und zugehörigen Kosten wurde ein umfangreiches Kompendium angefertigt. Die Veranschaulichung der Wirksamkeit (Nutzen aufgrund der Verbesserung des Unfallgeschehens) erfolgt dreifarbig (grün: Wirkung optimal, gelb: bedingt wirksam, rot: Wirkung verfehlt). Als Beispiel zeigt die angehängte Grafik die zusammengefasste Bewertung von durchgeführten Maßnahmen zur Bekämpfung von Fahrunfällen auf längeren Streckenabschnitten in insgesamt 86 Fällen. Eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (je nach örtlicher Gegebenheit auf 60 km/h, 70 km/h oder 80 km/h) allein durch ein Verkehrszeichen wurde zum Beispiel in zehn Fällen durchgeführt. Dadurch entstanden zwar nur geringe Kosten, die Wirksamkeit wurde aber nur in weniger als einem Viertel der Fälle als optimal eingestuft. In 25 Fällen ist die Geschwindigkeitsbegrenzung intensiv überwacht worden, was mittlere jährliche Maßnahmenkosten von rund 10.000 Euro verursachte. Eine Einstufung der Wirksamkeit als optimal konnte dabei für etwa ein Drittel der Fälle erfolgen. Als am wirksamsten erwies sich der richtliniengemäße Aus- oder Neubau des Streckenabschnitts. In mehr als drei Vierteln der zugehörigen zehn Fälle konnte die zugehörige Wirkung als optimal eingestuft werden. Allerdings ist eine solche Maßnahme mit durchschnittlichen Kosten in Höhe von jährlich 50.000 Euro am teuersten.
Insgesamt waren in 83 Prozent der erkannten Unfallhäufungsbereiche mit auswertbaren Maßnahmen nach deren Einführung Verbesserungen im Unfallgeschehen erkennbar. Die Maßnahmen waren zu 80 Prozent effektiv und rentabel. Vor Einführung der Unfallkommissionen war im Zeitraum von 1991 bis 2000 ein Rückgang der Unfallkosten auf außerörtlichen Bundes- und Staatsstraßen in Bayern um 16 Prozent feststellbar. Direkt nach Einführung der Unfallkommissionen nahm dieser Trend deutlich zu. Für den Zeitraum von 2000 bis 2009 ergab sich ein entsprechender Rückgang um 37 Prozent. Damit hat sich der jährliche Unfallkostenrückgang mehr als verdoppelt. In den erkannten und mit Maßnahmen bekämpften Unfallhäufungsbereichen gingen die Unfallkosten rund achtmal stärker zurück als im übrigen Streckennetz. Seit der Einführung der Unfallkommissionen im Jahr 2000 sind die schweren Unfälle insbesondere auf außerörtlichen Straßen in Bayern deutlich zurückgegangen. Der volkswirtschaftliche Nutzen aller ausgeführten Maßnahmen übersteigt deren Kosten um mehr als das Zwölffache.