Winterreifen verkürzen den Bremsweg
„Wer im Winter regelmäßig aufs Auto angewiesen ist, kommt an Winterreifen nicht vorbei", sagt Christian Koch, Reifensachverständiger bei DEKRA. „Winterreifen erhöhen die Fahrstabilität, verkürzen den Bremsweg und verringern die Schleudergefahr auf winterlichen Fahrbahnen.“ Allerdings brauchen die Reifen noch eine ausreichende Griffigkeit: das heißt, sie dürfen nicht zu alt sein und müssen noch ausreichend Profil haben.
In Deutschland zum Beispiel gilt eine situative Winterreifenpflicht. Sie schreibt vor, dass Fahrzeuge bei winterlichen Straßenbedingungen – genauer: bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte – nur dann betrieben werden dürfen, wenn sie mit einer „wintertauglichen" Bereifung ausgestattet sind. Als „wintertauglich" gelten Reifen, die seit Beginn des Jahres 2018 hergestellt wurden, nur noch, wenn sie mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke-Berg) gekennzeichnet sind. Dieses Zeichen ist an die Stelle der Kennzeichnung „M+S" getreten.
In Österreich müssen Pkw zwischen 1. November und 15. April bei winterlichen Fahrverhältnissen wie Schnee, Matsch oder Eis an allen vier Rädern Winterreifen oder an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert haben. In der Schweiz besteht für Pkw keine generelle Winterreifenpflicht, Winterreifen werden aber bei winterlicher Witterung empfohlen, da bei Behinderung anderer eine Geldbuße verhängt wird. Bei Unfällen mit Sommerbereifung kommt zudem eine Mithaftung in Betracht. Auch in Frankreich gibt es für Pkw keine generelle Winterreifenpflicht, Winterreifen können aber vor allem im Gebirge durch entsprechende Verkehrsschilder angeordnet werden. Auch in Italien kann die Winterreifenpflicht auf bestimmten Strecken kurzfristig angeordnet werden. Im Aosta-Tal müssen zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April und in Südtirol zwischen dem 15. November und dem 15. April Winterreifen verwendet oder Schneeketten mitgeführt werden.
Immer mehr Autofahrer lassen sich in jüngster Zeit Ganzjahresreifen aufziehen. „Diese Reifen müssen den Spagat zwischen Sommer- und Winterreifen schaffen und sind bestenfalls ein Kompromiss zwischen Sommer- und Winterreifen“, sagt Koch. „Sie können unter Umständen für Wenigfahrer, die überwiegend in städtischen Bereichen unterwegs sind, eine Alternative darstellen.“ Das kann der Fall sein, wenn etwa die Möglichkeit besteht, bei Eis und Schnee auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. „Hier sind Fahrerinnen und Fahrer aufgefordert, das eigene Nutzerverhalten und die eigenen Fahrtstrecken kritisch zu überprüfen", so Koch.
Unabhängig davon, ob Sommer-, Winter- oder Ganzjahresreifen montiert werden: Ein Reifen kann seine Leistungsfähigkeit nur dann ausspielen, wenn er eine ausreichende Profiltiefe aufweist. Die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe in Deutschland beträgt 1,6 Millimeter. DEKRA empfiehlt jedoch, analog zu der gesetzlichen Vorschrift in Österreich, eine Profiltiefe von mindestens 4,0 Millimeter an Winterreifen nicht zu unterschreiten. Bei Werten darunter kann die Leistungsfähigkeit von Reifen in Bezug auf Aquaplaning und Griffigkeit bei Schnee deutlich abnehmen.