Auch in zahlreichen anderen Staaten gilt für Fahranfänger die Nullpromilleregelung, so zum Beispiel in nahezu allen Bundesstaaten der USA ebenso wie in Kanada, Australien, Italien, Rumänien, der Tschechischen Republik oder der Schweiz. In vielen weiteren Staaten wie Frankreich, Griechenland, den Niederlanden, Polen, Portugal oder Schweden liegt diese Grenze bei 0,2 Promille.
Fahranfänger, die seit 2007 unter die Alkoholverbotsregelung fallen, lassen auch in späteren Jahren eher das Auto stehen, wenn sie Alkohol getrunken haben, wie eine 2020 veröffentlichte Untersuchung der BASt ergab. Ausgewertet wurden die amtliche Unfallstatistik und das Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts. Die Studie zeigt, dass Fahrer, für die schon als Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot am Steuer galt, auch in späteren Jahren seltener an alkoholbedingten Unfällen und Verkehrsverstößen beteiligt sind. Darüber hinaus war die Akzeptanz des Alkoholverbots im Vergleich zu der vorhergehenden Erhebung noch einmal angestiegen und betrug nun 98,3 Prozent. Es zeigt sich, dass ein von Beginn an „gelerntes“ Alkoholverbot auch in späteren Jahren seine Wirkung entfaltet.
In Anbetracht der oben geschilderten Folgemaßnahmen nach Trunkenheitsfahrten denkt sich manch einer: „Dann steige ich eben auf das Rad und lasse das Auto stehen, wenn ich trinken möchte.“ Bei einer 2008 durchgeführten Haushaltsbefragung durch die Westfälische Wilhelms-Universität Münster gaben 204 von 591 Befragten (34,5 Prozent) an, das Fahrrad zu nutzen, „um Alkohol trinken zu können“. Von den 16- bis 29-jährigen Befragten stimmte dieser Aussage sogar mehr als die Hälfte (52,9 Prozent) zu. Das lässt darauf schließen, dass besonders im jungen Erwachsenenalter Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad keine Seltenheit sind, die Gefahren unterschätzt werden und permissive Einstellungen derartige Fahrten begünstigen. Allerdings kann man sich in Deutschland auch als Radfahrer der Trunkenheit im Verkehr schuldig machen. Ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad droht eine Fahreignungsüberprüfung in Form einer MPU, die im Falle eines negativen Ergebnisses auch dazu führen kann, dass man den Führerschein für den Pkw einbüßt.