Zu große Informationsflut durch Head-Up-Displays?

04. Apr. 2016 Fahrzeugtechnik
Ergänzend zu den Fahrerassistenzsystemen ist als Teil der Mensch-Maschine-Schnittstelle für immer mehr Fahrzeuge auch ein Head-up-Display (HUD) erhältlich – ein Anzeigesystem, bei dem die für den Nutzer wichtigen Informationen als virtuelles Bild direkt vor die Windschutzscheibe in das Sichtfeld des Fahrers projiziert werden. Mit dem HUD muss der Fahrer den Blick nicht mehr von der Straße abwenden, um sein Tempo, die Infos der Verkehrszeichenerkennung beziehungsweise von Warnungen vom Nachtsichtsystem bei erkannten Fußgängern oder Radfahrern in den Anzeigen des Kombiinstruments abzulesen.
Eine Steigerung ist die Aufrüstung mit „Augmented Reality“-Technik. Gesteuert von einer Kamera mit Bilderkennungssoftware und unter Berücksichtigung der Fahrzeugbewegung wird das HUD durch eine zusätzliche Anzeigeebene komplettiert. Hierbei sieht es für den Fahrer so aus, als ob die Hinweise direkt ein Teil der jeweils relevanten realen Fahrumgebung wären, die sich vor dem Fahrzeug befindet. Der Abbiegepfeil des Navigationssystems weist also nicht einfach in der Luft schwebend nach rechts, sondern markiert tatsächlich die Zielfahrbahn. Oder die automatische Abstandsregelung legt eine leuchtend orangefarbene Klammer auf die Fahrbahn direkt hinter das vorausfahrende Fahrzeug. Und wenn der Spurverlassenswarner aktiv ist, flackern die Fahrbahnmarkierungen, sobald der Wagen ihnen zu nahe kommt.
Allerdings gibt es auch warnende Stimmen: So kommt eine Studie der Universität von Toronto zu dem Ergebnis, dass speziell ein „Augmented Reality“-HUD den Fahrer oder die Fahrerin zu sehr ablenkt. Denn für die Wahrnehmung der eingeblendeten Informationen müsse man sich hierauf konzentrieren – was dazu führt, dass man die Konzentration auf das übrige Verkehrsgeschehen vernachlässigt. Kommt eine Warnung, muss man die Verkehrslage und die Warnung registrieren – die Aufnahmefähigkeit teilt sich. Es ist also fraglich, ob HUDs mit „Augmented Reality“-Funktionen unter Sicherheitsaspekten uneingeschränkt positiv zu bewerten sind.