Kreuzkollision

12. Mai 2022 Unfallbeispiele

Überhöhte Geschwindigkeit innerorts

Unfallhergang:
Ein 21-jähriger Fahrer eines Pkw (1) befuhr bei Dunkelheit und regennasser Fahrbahn eine innerstädtische Vorfahrtstraße mit weit überhöhter Geschwindigkeit. An einer Kreuzung kam es zur Kollision mit einem von links kommenden Pkw (2), der die Vorfahrtstraße kreuzen wollte. Die vorhandene Lichtsignalanlage war uhrzeitbedingt auf gelbes Blinklicht für die untergeordnete Straße geschaltet. Durch die heftige Kollision kam es zu einem tiefen Eindringen der Front des vorfahrtberechtigten Pkw in die Seite des kreuzenden Pkw. In der Folge kam es außerdem zu weiteren Anprallen gegen einen Ampelmast und der Fahrzeuge untereinander.
Unfallbeteiligte:
Zwei Pkw
Unfallfolgen/Verletzungen:
Der Fahrer des Pkw 2 erlitt tödliche Kopfverletzungen. Fahrer und Beifahrer des Pkw 1 wurden leicht verletzt.
Ursache/Problem:
Ursächlich für den Unfall war, dass der leicht alkoholisierte Fahrer des Pkw 2 trotz des von rechts herannahenden vorfahrtberechtigten Pkw 1 in den Kreuzungsbereich einfuhr. Hinzu kam eine extreme Geschwindigkeitsüberschreitung durch den Fahrer des Pkw 1, womit der Fahrer des Pkw 2 nicht rechnen konnte. Inwieweit die Fehleinschätzung der Geschwindigkeit durch die Alkoholisierung begünstigt worden war, ließ sich nicht endgültig klären. Angesichts der sehr hohen Kollisionsgeschwindigkeit konnten die in Pkw 2 verbauten Systeme der passiven Sicherheit die tödlichen Verletzungen des Fahrers nicht verhindern.
Vermeidungsmöglichkeiten, Unfallfolgenminderung/ Ansatz für Verkehrssicherheitsmaßnahmen:
Hätte der Fahrer des Pkw 1 zu dem Zeitpunkt, als der Pkw 2 in seinen Fahrstreifen einfuhr, die zulässige Geschwindigkeit eingehalten, wäre es nach Einleitung der Vollbremsung allenfalls zu einer minimalen Kollision gekommen. Statt der tödlichen Verletzungen hätte es keinen nennenswerten Personenschaden gegeben.
Da die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Rahmen der Fahrausbildung nur schwer zu überprüfen ist, sind den Behörden zu einem früheren Zeitpunkt weitergehende Maß - nahmen zum Entzug des Führerscheins auffälliger Personen einzuräumen.
Der Unfall hätte auch vermieden werden können, wenn der Fahrer des Pkw 2 auf den vorfahrtberechtigten Pkw 1 reagiert und die Überquerung der Kreuzung zurückgestellt hätte. Auch wenn sich der Einfluss des geringen Alkoholisierungsgrads nicht einschätzen lässt, sollte niemals vor Fahrtantritt Alkohol konsumiert werden.