Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit: Grundlagen der Fahrer-Ausbildung

12. Mai 2022 Faktor Mensch
Die hohe Unfallbeteiligung junger Fahrer und Fahranfänger, deren mitunter unzureichende Verkehrsregelakzeptanz und das daraus möglicherweise resultierende Fehlverhalten können auf zwei wesentliche Ursachen zurückgeführt werden: das Jugendlichkeitsrisiko und das Anfängerrisiko. Das Jugendlichkeitsrisiko kann als Folge eines noch nicht abgeschlossenen Reifungsprozesses im Zusammenhang mit dem Umbau von Gehirnstrukturen, individuellen Lernerfahrungen und sozialen Einflüssen verstanden werden. Die Folgen sind, wie oben beschrieben, sicherheitswidrige Einstellungen, eine erhöhte Risikobereitschaft und die Überschätzung der eigenen Fahrfähigkeiten. Anfängerrisiko meint die bei Fahranfängern noch unzureichend ausgeprägten, erst durch das Fahren selbst erwerbbaren Fahrfähigkeiten, also die Fahrerfahrung im engeren Sinne. In diesem Prozess erfolgt unter anderem die Umwandlung von erworbenem Faktenwissen in mentale Handlungsprogramme, die durch Übung, Feedback von anderen Beteiligten des Verkehrssystems sowie Versuch-und-Irrtum-Lernen, aber auch durch unschöne Erfahrungen wie Beinah-Unfälle oder Bußgelder weiter ausdifferenziert werden.
Der Aufbau wirkungsvoller mentaler Handlungsprogramme lässt sich durch eine systematische Verkehrserziehung sowie die Beteiligung am Straßenverkehr mittels verschiedener Rollen – zum Beispiel als Fußgänger, als Radfahrer oder als Beifahrer im Kraftfahrzeug – unterstützen. Ein besonderes Augenmerk kann bei professionell-edukativen Programmen über die Wissensvermittlung auf das Schließen der Lücke zwischen Selbst- und Fremdeinschätzung sowie die Grenzen menschlicher Verkehrskompetenz gelegt werden. Auch in der Fahrschulausbildung hat man erkannt, dass es hier nicht nur um Fahrzeughandling und Regelkunde gehen kann, sondern gleichsam übergeordnete Kompetenzen wie sicherheitsrelevante Einstellungen, Selbstkontrolle, Selbstbeobachtung und die Akzeptanz von Verkehrsregeln in der Ausbildung vermittelt werden müssen. Die theoretische Grundlage hierfür liefert das Modell der GDE-Matrix
Die GDE-Matrix (Goals for Driver Education = Ziele der Fahrerausbildung) ist ein kompetenzbasiertes theoretisches Modell des Fahrverhaltens. Sie wurde im Rahmen des von der EU geförderten Forschungsprojekts GADGET eingeführt.
GADGET ist die Abkürzung für „Guarding Automobile Drivers through Guidance Education and Technology“ (= Schutz von Autofahrern durch Anleitung, Ausbildung und Technologie). Das Grundgerüst der GDE-Matrix (Schaubild 14) basiert auf empirischen Studien zur Erforschung von Unfallursachen und beschreibt Einflussfaktoren auf das Verkehrsverhalten auf fünf Ebenen. Dabei wird von einem hierarchisch angelegten Pfad ausgegangen, bei dem die jeweils höhere Ebene die Anforderungen, Entscheidungen und Verhaltensmuster des Fahrers auf der nachgeordneten Ebene beeinflusst. Entsprechend gilt (von oben nach unten, also von Ebene 5 bis Ebene 1)
5. Das soziale Umfeld beeinflusst
4. die persönlichen Werthaltungen und Einstellungen, Lebensziele, die einen Einfluss haben auf
3. die Fahrtmotive, Fahrtzwecke und Fahrtumstände, die wiederum
2. das Fahren im Verkehr, das Beherrschen von Verkehrssituationen mit bedingen.
1. Die unmittelbare Kontrolle über das Fahrzeug in einer bestimmten Verkehrssituation, das heißt die Fahrzeugbedienung, kann als Synopsis der übergeordneten Ebenen 5 bis 2 betrachtet werden.
Die GDE-Matrix hat neben den fünf Ebenen auch drei Spalten:
  1. Wissen und Können
  2. Risikosteigernde Faktoren
  3. Selbstbeurteilung
Die erste Spalte führt aus, welches Wissen und Können ein Fahrer auf jeder der fünf Ebenen benötigt, um sicher zu fahren. Dabei geht es auf der untersten Ebene um die Fahrzeugbeherrschung und dann aufsteigend um Aspekte wie Verkehrsregeln, Inhalte zur Gefahrenlehre oder Fahrtmotive. Die zweite Spalte enthält risikosteigernde Faktoren auf jeder Ebene, beginnend bei abgefahrenen Reifen über Regelmissachtung und Alkoholkonsum bis zu gefährlichen Fahrmotiven und riskanten Lebensstilen. Die dritte Spalte umfasst die Fähigkeit zur Selbstkalibrierung mit der Voraussetzung einer realistischen und adäquaten Selbsteinschätzung auf jeder Ebene. Dies beginnt mit dem selbstkritischen Blick auf die persönliche Fahrzeugbeherrschung, den eigenen Fahrstil und die Fahrmotive. Für die höheren Ebenen wird die Fähigkeit zur Selbstreflexion benötigt.
Die GDE-Matrix lässt sich dazu verwenden, Ausbildungsziele und Ausbildungsinhalte der Fahrausbildung festzulegen. Fahrmotive, Einstellungen, Bewertungsdispositionen, kultureller Hintergrund und Lebensstilpräferenzen können vergesellschaftet sein und homogene Gruppen bilden. Je nach Gruppenzugehörigkeit und Profilausprägung resultiert daraus entweder ein defensiv-sicheres Fahren oder ein draufgängerischer, risikobehafteter Fahrstil. Dreh- und Angelpunkt ist die Fähigkeit, das eigene Wissen und Können auf jeder Ebene richtig einzuschätzen und mit einem sicherheitskonformen Wollen, also der Motivation zur Einhaltung der Grundregeln im Straßenverkehr, zu verbinden.

EINHALTUNG DER GRUNDREGELN IM STRASSENVERKEHR IST ABSOLUTES MUSS

BEISPIEL: FAHRAUSBILDUNG IN DEUTSCHLAND

Das Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen ist mit weitreichenden Gefahren verbunden. Deshalb darf zum Beispiel in Deutschland ohne gültige Fahrerlaubnis auf öffentlichen Straßen kein Kraftfahrzeug geführt werden. Die Erteilung einer Fahrerlaubnis wiederum ist laut Straßenverkehrsgesetz an sieben Voraussetzungen geknüpft:
  1. Wohnsitz im Inland,
  2. Mindestalter,
  3. Eignung,
  4. Ausbildung (nach dem Fahrlehrergesetz),
  5. Befähigung (Bestehen der Fahrerlaubnisprüfungen),
  6. Erste-Hilfe-Kurs sowie
  7. keine andere Fahrerlaubnis in der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Eignung und Befähigung bilden dabei zentrale Anforderungen im Fahrerlaubnisrecht, da sie unmittelbaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben. In der Hierarchie der Anforderungen ist die Eignung als Vorbedingung von Ausbildung und Befähigung konzipiert. Entsprechend wird ein Fahrerlaubnisbewerber, über den der zuständigen Verwaltungsbehörde Eignungsmängel bekannt werden, bis zu deren Ausräumung nicht für die Befähigungsprüfung zugelassen. Geeignet ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen hat. Eignungsrelevant sind zum Beispiel Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, also mangelndes Seh- oder Hörvermögen, Herz-, Gefäß- oder Nierenerkrankungen, aber auch Mängel im Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenkonsum oder Medikamenteneinnahme.
Sofern eine Person erstmals einen Antrag auf Erteilung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellt, hat diese zu ermitteln, ob Bedenken gegen die Eignung des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegen. Ist dies der Fall, erfolgt die Anordnung eines medizinisch-psychologischen oder ärztlichen Gutachtens – in besonders gelagerten Fällen wie etwa bei Körperbehinderungen mit Ausfall von Extremitäten auch die Anordnung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers. Diese Gutachten dienen der Vorbereitung einer Entscheidung durch die Fahrerlaubnisbehörde.
Gibt der Antragsteller keine Eignungsmängel an und weisen die einschlägigen Register wie das Fahreignungs- oder das Bundeszentralregister keine belastenden Tatsachen auf, kann er sich ungehindert seiner theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule widmen. Deren Kern bildet die Vermittlung der geltenden Verkehrsregeln, -zeichen und -vorschriften. Darunter fallen auch die grundlegende Verpflichtung zu ständiger Vorsicht und Rücksicht im Straßenverkehr sowie die Vermeidung von Gefährdung, Schädigung, Behinderung und Belästigung anderer Straßenverkehrsteilnehmer.
In der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung müssen Prüfungsfragen zum Beispiel zu Gefahrenlehre, Verhalten im Straßenverkehr, Vorfahrt/Vorrang, Verkehrszeichen und fahrzeugklassenspezifischem Stoff beantwortet werden. Um die Prüfung zu bestehen, müssen circa 90 Prozent der Bewertungspunkte erreicht sein. Dabei darf maximal eine Vorfahrtfrage falsch beantwortet werden. Die praktische Fahrerlaubnisprüfung dauert für den Pkw-Führerschein mindestens 55 Minuten und wird abschließend durch den amtlich anerkannten Prüfer oder Sachverständigen anhand eines Prüfprotokolls mit eindeutigen Fehlerkriterien beurteilt. Das in Deutschland praktizierte Konzept der Fahrausbildung scheint grundsätzlich positiv aufgenommen zu werden. In der bereits mehrfach zitierten Forsa-Befragung im Auftrag von DEKRA gaben 92 Prozent der Befragten an, dass die Ausbildung in der Fahrschule sie sehr gut beziehungsweise eher gut auf den tatsächlichen Straßenverkehr vorbereitet habe.

VERGLEICHSWEISE BESCHEIDENE FRÜCHTE WISSENSLASTIGER AUSBILDUNG

UNTERSCHIEDLICHE LÄNDER SPEZIFISCHE REGELUNGEN

Die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis variieren beträchtlich – nicht nur von Kontinent zu Kontinent, sondern beispielsweise auch innerhalb von Europa. Dies lässt sich am Beispiel von Gesundheitsprüfungen im Zusammenhang mit der erstmaligen Beantragung einer Fahrerlaubnis exemplarisch aufzeigen. Die Ermittlung von fahrsicherheitsrelevanten Gesundheitsstörungen basiert auf unterschiedlichen Methoden, die von der Selbstauskunft des Bewerbers über eine orientierende Gesundheitsprüfung im Sinne eines Screenings bis zur Begutachtung bestimmter Bereiche, zum Beispiel der Herz-Kreislauf-Funktion und einer möglichen Substanzabhängigkeit (Alkohol und/oder Drogen) durch einen Facharzt (Luxemburg), reichen.
Einige Länder greifen auf zertifizierte Organisationen zurück, andere wiederum nutzen die Kommunikationswege im allgemeinen Gesundheitssystem und ermächtigen den Hausarzt oder den Arzt des Gesundheitsamts zur Übermittlung benötigter Gesundheitsdaten. In einigen Ländern sind die Fahrer verpflichtet, fahrsicherheitsrelevante Krankheiten von sich aus zu melden (zum Beispiel Estland, Finnland, Großbritannien, Irland), während sie in anderen Ländern dazu nicht verpflichtet sind (zum Beispiel Dänemark, Deutschland, Schweiz). In manchen Ländern (Belgien, Finnland, Ungarn, Portugal, Schweden) sind Ärzte verpflichtet, Fahrer mit bestimmten Erkrankungen, die das Führen eines Fahrzeugs beeinträchtigen könnten, den Fahrerlaubnisbehörden zu melden. Bei derartigen Meldungen über eine zwischenzeitliche Erkrankung wird meistens ein ärztliches Attest von der Führerscheinstelle verlangt, und einige Länder entziehen den Führerschein, bis weitere Untersuchungen durchgeführt wurden. Außer der Gesundheitsprüfung und einem Sehtest verlangen manche Länder einen computergestützt durchgeführten Gefahrenwahrnehmungstest (Belgien oder Großbritannien).
Nicht nur die zur Antragsbearbeitung notwendigen Nachweise und Dokumente variieren zwischen den Ländern, sondern auch die gesetzlichen und fachlichen Rahmenbedingungen zu Ausbildung, Prüfung und nachgelagerten Maßnahmen zur Gefahrenprophylaxe. Die Führerscheinlizenzierungssysteme unterscheiden sich vor allem in folgenden Merkmalen: Mindestalter des Bewerbers, Art und Umfang der Fahrausbildung (zum Beispiel Ausbildungscurriculum, ein- oder mehrphasige Ausbildung), daran beteiligte Personen (zum Beispiel professionelle Fahrlehrer oder nicht professionelle Ausbilder, zumeist Eltern), Stellenwert der Fahrprüfungen sowie Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung, Verbesserung und Stabilisierung des gewünschten Verkehrsverhaltens.
Besonders verbreitet ist die Idee eines systematischen Fahrschulwesens. Dahinter steckt der Gedanke, dass ein umfassend qualifizierter Experte für den Straßenverkehr aufgrund seiner fachlichen wie pädagogischen Kompetenzen besser in der Lage sein sollte, relevante Wissensbereiche, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, sodass ein nachhaltiger Transfer in die Fahrpraxis sichergestellt wird. Oftmals ist die Fahrschulausbildung formalisiert, es gibt also explizite Lernziele, Lehrpläne, eine systematisierte Phasenstruktur der Ausbildung einschließlich einer engen Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis. Von der Möglichkeit, auch nicht professionelle Ausbilder in Ergänzung zur professionellen Fahrschulausbildung einzubeziehen, machen vor allem nordeuropäische Länder mit Ausnahme von Dänemark sowie die Niederlande und Großbritannien Gebrauch.
Obwohl hohe Anstrengungen in der Fahrausbildung unternommen wurden, sind die Früchte einer wissenslastigen Ausbildung vergleichsweise bescheiden. Fahrprüfungen erheben lediglich das Wissen über die Fahrzeugführung und inwieweit die Kandidaten in der Lage sind, im Rahmen einer Prüfungsfahrt, also einer künstlichen Situation von begrenzter Zeitdauer, dieses Wissen anzuwenden. Dadurch werden nicht fahrkompetente Kandidaten vom öffentlichen Verkehrsraum ausgeschlossen, da sie die Prüfung nicht bestehen und keine Fahrerlaubnis bekommen. Fahrprüfungen erheben aber nicht, wie sich der Fahrer künftig im Straßenverkehr verhalten wird oder wie es um seine grundsätzliche Regelakzeptanz und die Umsetzung von Verkehrsvorschriften bei ihm bestellt ist. Evaluationsstudien haben gezeigt, dass das Unfallrisiko der Fahranfänger durch die Fahrausbildung kaum gesenkt werden konnte. Als entscheidende Stellgrößen haben sich das Alter und vor allem die Fahrerfahrung erwiesen.

BEST PRACTICES IN FRANKREICH UND ÖSTERREICH

Manche Führerscheinneulinge interpretieren das Bestehen der Fahrprüfung so, dass sie bereits gute Fahrer sind und nichts mehr lernen müssen. Das Gegenteil ist der Fall. Aus diesem Erkenntnisstand heraus wurden neue Wege zum Fahrerlaubniserwerb gesucht, die eine schrittweise Übernahme der Verantwortung als Fahrzeugführer mit der Nutzung zusätzlicher Expertise von nahen Familienangehörigen und ihrer Fahrerfahrung verbinden.
In Frankreich zum Beispiel gibt es eine Kombination aus Fahrschulausbildung und begleitetem Fahren. Zunächst besucht man den theoretischen Unterricht und absolviert 20 Praxisfahrstunden. Dann folgt die theoretische Prüfung. Danach darf man das Fahren mit einem Familienangehörigen üben, der über eine bestimmte Fahrerfahrung verfügt. Begleitetes Fahren ist mit einer Person erlaubt, die mindestens fünf Jahre durchgängig den Führerschein besitzt und eine spezielle Ausbildung absolviert hat. Das begleitete Fahren läuft für mindestens ein Jahr und umfasst mindestens 3.000 Kilometer innerhalb Frankreichs. Zudem ist die Teilnahme an zwei pädagogischen Seminaren (mit Begleitperson) vorgeschrieben. Alles muss in einem Lernheft dokumentiert werden. Frankreich hat darüber hinaus ein Punktesystem eingeführt. Anfänger, die gerade ihren Führerschein erworben haben, erhalten sechs Punkte im Sinne einer Gutschrift. Nach drei Jahren Fahrerfahrung bekommen sie den vollwertigen Führerschein mit zwölf Punkten. Bei Verkehrsverstößen werden Punkte abgezogen. Sobald die Punktegutschrift aufgebraucht ist, wird der Führerschein für ungültig erklärt.
In Österreich gibt es die sogenannte Mehrphasenausbildung. Zunächst erfolgen die theoretische Ausbildung mit 16 Kurseinheiten, die praktische Ausbildung mit 18 Fahrstunden einschließlich Prüfungsvorbereitung sowie die theoretische und praktische Prüfung. Nach Erteilung der Lenkberechtigung für zum Beispiel die Klasse B (Pkw) ist eine zweite Ausbildungsphase zu absolvieren. Dazu müssen nach der Führerscheinprüfung innerhalb eines Jahres (Klasse B) drei Module absolviert werden: eine erste Perfektionsfahrt (zwei bis vier Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung mit einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer), ein Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil (drei bis neun Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung) und eine zweite Perfektionsfahrt (sechs bis zwölf Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung).
Im Rahmen der circa zweistündigen Perfektionsfahrten mit praktischem Teil und einem Nachgespräch (50 Minuten) wird bei der Mehrphasenausbildung für die Klasse B insbesondere auf das Blickverhalten, eine unfallvermeidende defensive sowie umweltbewusste und treibstoffsparende Fahrweise sowie auf soziales Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern geachtet. Die Rückmeldung konzentriert sich auf markante Aspekte der Fahrkompetenz. Schwerpunkte der zweiten Perfektionsfahrt sind die Inhalte der umweltbewussten und treibstoffsparenden Fahrweise einschließlich der Messung des Treibstoffverbrauchs und der Fahrtdauer sowie der Erörterung der Eckpunkte einer umweltbewussten und treibstoffsparenden Fahrweise. Die Perfektionsfahrten können in einer Fahrschule nach freier Wahl und mit dem eigenen Fahrzeug absolviert werden.
Ein weiteres Modul besteht aus einem Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil. Schwerpunkte sind Strategien zur Gefahrenbewältigung (zum Beispiel Bremstechnik- und Ausweichübungen). Das Fahrsicherheitstraining bei Klasse B dauert insgesamt sechs Unterrichtseinheiten (UE) und gliedert sich in einen theoretischen (eine UE) und einen praktischen Teil (fünf UE). Anschließend erfolgt am selben Tag ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch, bei dem vor allem Unfalltypen und Risikofaktoren wie Sensation- Seeking diskutiert werden. Dieses Gruppengespräch dauert zweimal 50 Minuten.

DAS KONZEPT DES STUFENFÜHRERSCHEINS

Das Konzept der Graduated Driver License (GDL) beinhaltet eine schrittweise Erweiterung der Fahrberechtigung in drei Stufen. Es wurde von Waller und Reinfurt in den 1970er-Jahren entwickelt. In den USA wurde das System erstmals 1996 in Florida implementiert, in anderen Ländern bereits früher, zum Beispiel 1987 in Neuseeland. Ziel der GDL ist es, junge Fahrer beim Erlernen der nötigen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu unterstützen, wobei sie von der Expertise von Fahrbegleitern und deren Feedback profitieren sollen, um Verkehrsunfälle möglichst zu vermeiden. Das grundsätzliche Prinzip der GDL ist ein mehrstufiger Prozess zum Erwerb des Führerscheins. Es verbindet das Konzept des begleiteten Fahrens mit einschränkenden Auflagen, die unter anderem ein tageszeitabhängiges Fahrverbot beinhalten, sodass kritische Fahrkontexte per se ausgeschlossen werden. Die einzelnen Stufen sind dabei im Regelfall nicht altersabhängig, sondern richten sich nach der angesammelten Erfahrung der Lernenden.
Zu Beginn der GDL steht eine verpflichtende Phase des begleitenden Fahrens: die Learner License (LL). Bei Besitz dieser LL dürfen die Fahranfänger nur mit einem erwachsenen, erfahrenen und amtlich anerkannten Supervisor ein Kraftfahrzeug führen. Diese Rolle übernehmen meistens die Eltern. Die Dauer der Gültigkeit einer LL ist unterschiedlich geregelt und beträgt in den Bundesstaaten der USA zwischen sechs und zwölf Monate. Nachdem die Fahranfänger eine gewisse Zeit stets mit ihrem Supervisor gefahren sind und ausreichend Fahrerfahrung sammeln konnten, dürfen sie sich für die zweite Stufe der GDL anmelden. Die Intermediate License, auch Provisional oder Restricted License genannt, berechtigt zur Fahrzeugführung ohne Begleitperson. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt. So wird vor allem die Zahl weiterer Passagiere (neben der Begleitperson) beschränkt, oder es werden Nachtfahrten ausgeschlossen. In den USA dürfen Autofahrende mit einer Intermediate License beispielsweise nicht nach 22 oder 24 Uhr allein fahren. Dies folgt der evidenzbasierten Annahme, dass für junge Fahrer nachts ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko besteht. Außerdem darf häufig nicht mehr als eine weitere gleichaltrige Person mitgenommen werden.
Nach erfolgreichem Abschluss der zweiten Stufe erhalten die Fahranfänger ihre Full License (FL), den vollwertigen Führerschein. Die Inhaber der FL dürfen nun uneingeschränkt fahren, benötigen keine Supervisoren mehr, dürfen nachts fahren und auch mehr als eine Person mitnehmen. Sie sind jedoch spezifischen, altersabhängigen Regelungen unterworfen. Zum Beispiel dürfen in den USA auch Inhaber der FL bis 21 Jahre keine Fahrten nach Alkoholkonsum vornehmen. Schon der Alkoholkonsum selbst ist in diesem Alter noch illegal.

MEHRSTUFIGER PROZESS HAT SICH BEWÄHRT

Auch Fahranfänger in Neuseeland durchlaufen den eben beschriebenen Prozess der GDL. Bevor die Jugendlichen mit der LL in Neuseeland Auto fahren dürfen, müssen sie mindestens 16 Jahre alt sein. Außerdem müssen die Bewerber eine Theorieprüfung absolvieren, in der die relevanten Verkehrs regeln abgefragt werden. Wie bereits beschrieben, erhalten sie anschließend einige Auflagen. So muss beispielsweise eine Person bestimmt werden, die sie als Supervisor anleitet. Der Supervisor muss mindestens zwei Jahre eine FL besitzen und darf selbst keinen Beschränkungen unterliegen. Weitere Passagiere sind erlaubt, sofern die Begleitperson zustimmt. Fahranfänger unter 20 Jahren dürfen keinen Alkohol trinken. Personen über 20 Jahre dürfen mit maximal 250 Mikrogramm pro Liter Atem-Alkoholkonzentration (AAK) fahren, was ungefähr einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille entspricht. Die LL ist für sechs Monate verpflichtend, wobei eine gesamte Fahrzeit von 120 Stunden empfohlen wird. Maximal gilt die LL für fünf Jahre, anschließend kann sie entweder erneuert werden, oder die Fahranfänger können sich für die nächste Stufe, die Restricted License (RL), anmelden.
Bevor die Fahranfänger die RL erhalten, müssen sie eine praktische Fahrprüfung absolvieren. Dafür können sie sich frühestens mit 16,5 Jahren anmelden. Auch die RL hat eine Mindest- und eine Maximaldauer. Fahranfänger unter 25 Jahren müssen mindestens 18 Monate mit der RL Auto fahren, bevor sie sich für die FL anmelden können.
Diese Zeit kann jedoch auch verkürzt werden. So lässt sich schon nach zwölf Monaten die Zulassung zur FL beantragen, wenn ein sogenannter Fahreraufbaukurs („advanced driving course“) absolviert wurde. Bei Fahranfängern über 25 Jahre ist die Mindestdauer einer RL auf sechs Monate festgelegt; durch einen advanced driving course lässt sich diese Zeit auf drei Monate verkürzen. Maximal darf man mit der RL wieder fünf Jahre fahren. Anschließend kann sie nach Absolvieren eines erneuten Theorietests verlängert werden, oder man erwirbt die Full License. Auch das Fahren mit der RL ist mit Auflagen verbunden. So dürfen die Inhaber der RL zwar allein Auto fahren, jedoch nur zwischen 5 und 22 Uhr. Nachtfahrten sind nur mit den benannten Supervisoren erlaubt. Außerdem darf nur maximal ein weiterer Passagier befördert werden, und das nur unter bestimmten Voraussetzungen ohne Supervisor. Bezüglich der Alkoholgrenzwerte gelten dieselben Regeln wie unter der LL.
Für die Erteilung der FL liegt das Mindestalter bei 18 Jahren, ein advanced driving course senkt es auf 17,5 Jahre. Erneut gelten Voraussetzungen wie ein Sehtest und eine praktische Fahrprüfung. Die Fahrprüfung dauert etwa 30 Minuten mit einem Fahrprüfer und beinhaltet gleichzeitig die Kontrolle der Gefahrenwahrnehmung, wobei die zu Prüfenden alle Gefahren, die sie während des Fahrens wahrnehmen, laut benennen müssen.