Optimierung des Kleinverteiler-Verkehrs durch Lastenfahrräder

01. Juni 2018 Infrastruktur
Angesichts der zunehmenden Verkehrsprobleme in urbanen Ballungsräumen sind auch für diesen Bereich innovative Konzepte gefragt. Eine grundsätzliche Zielstellung der Verkehrsplaner weltweit ist in diesem Zusammenhang unter anderem die rasche Umstellung des Kleinverteilerverkehrs für städtische Ladengeschäfte auf Lieferfahrzeuge mit umweltfreundlichen Antrieben. Als ebenfalls zukunftsträchtige Alternative gilt inzwischen außerdem die Optimierung dieser Verkehre mithilfe von Lastenfahrrädern ohne oder mit elektromotorischem Unterstützungsantrieb – gerne auch als Cargo- Bikes bezeichnet.
Je nach Zweck und Einsatzgebiet sind diese mit verschiedenen Aufbauten ausgerüstet. Am längsten bekannt sind die Postfahrräder. Die Anforderungen an solche Transportfahrräder gehen bei Weitem über das Normalmaß für Fahrräder hinaus. Die Fahrzeuge müssen aufgrund der hohen zulässigen Beladung zusätzliche Belastungen ertragen, die durch den optionalen Einsatz eines elektrischen Zusatzantriebs noch erhöht werden.
Bereits fortgeschritten sind die Arbeiten an einer Norm, die zukünftig die Anforderungen und Prüfverfahren für Fahrräder festlegt, die erhöhten Belastungen im Vergleich zur DIN EN ISO 4210 und DIN EN 15194 ausgesetzt sind – zum Beispiel Werksfahrräder, Fahrräder für Lieferdienste und Leihräder. Durch Normen erhalten Hersteller eine sichere Grundlage für ihre Produkte, und Prüfstellen verfügen über einheitliche Kriterien, nach denen sie die Transportfahrräder auf ihre Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit prüfen können. Dementsprechend sind parallel auch Arbeiten an einem Entwurf einer diesbezüglichen ISO-Norm auf dem Weg.
Neben den technischen Belangen rund um die Transport- beziehungsweise Lastenfahrräder sind natürlich auch die verhaltensseitigen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen an die künftigen Anforderungen anzupassen. So ist beispielsweise ein zügiges und gefahrloses Vorankommen auf dem Radweg oft problematisch, weswegen dann auf die Straße ausgewichen wird, um gegebenenfalls den Radweg nicht zu blockieren. Größere Lastenräder können aufgrund ihrer Breite auch gar nicht auf den Radwegen fahren. Das muss nicht unbedingt ein Nachteil sein, denn im innerstädtischen Bereich sind ohnehin schon viele Zonen verkehrsberuhigt – es gilt Tempo 30 –, wo man sehr gut auch mit Lastenfahrrädern unterwegs sein kann. Mit größeren Rädern können inzwischen Pakete mit Europaletten-Ausmaßen transportiert werden. Mehrspurige Lastenräder haben heute bis zu 300 Kilogramm Nutzlast. Vorgeschlagen wird, diese Belange künftig auf europäischer Ebene unter Einbeziehung der European Cycle Logistics Federation (ECLF) zu beraten und einvernehmliche zukunftsfeste Lösungen zu erarbeiten.
Das Europäische Parlament hat bereits in seiner Entschließung vom 27. September 2011 zur Europäischen Straßenverkehrssicherheit 2011–2020 den zuständigen Behörden nachdrücklich empfohlen, „in Wohngebieten und auf allen einspurigen Straßen in Stadtgebieten, die keine getrennte Fahrbahn für Radfahrer haben, zum besseren Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer generell eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorzuschreiben“. Vor dem Hintergrund insbesondere der auch politisch gewollten breiten Verwendung von Transport- beziehungsweise Lastenrädern in urbanen Räumen scheint diese Empfehlung realistischer denn je.