Pkw kommt von der Fahrbahn ab
Alkoholisierter Fahrer und Fahrzeugmängel
Unfallhergang:
Der 23-jährige, stark alkoholisierte Fahrer eines Pkw kam auf einer Landstraße mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab. Neben der Fahrbahn streifte er mit der rechten Fahrzeugseite zunächst einen Baum, wodurch der Pkw in eine leichte Rechtsdrehung versetzt wurde. Daraufhin prallte er mit der linken Seite gegen einen zweiten Baum. Im weiteren Unfallverlauf kam der Pkw an mehreren kleinen Bäumen in seiner Endlage zum Stehen. Der Unfall ereignete sich bei Nacht, die Fahrbahn war feucht, und die Temperatur lag knapp über dem Gefrierpunkt.
Der 23-jährige, stark alkoholisierte Fahrer eines Pkw kam auf einer Landstraße mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab. Neben der Fahrbahn streifte er mit der rechten Fahrzeugseite zunächst einen Baum, wodurch der Pkw in eine leichte Rechtsdrehung versetzt wurde. Daraufhin prallte er mit der linken Seite gegen einen zweiten Baum. Im weiteren Unfallverlauf kam der Pkw an mehreren kleinen Bäumen in seiner Endlage zum Stehen. Der Unfall ereignete sich bei Nacht, die Fahrbahn war feucht, und die Temperatur lag knapp über dem Gefrierpunkt.
Unfallbeteiligte:
Ein Pkw
Ein Pkw
Unfallfolgen/Verletzungen:
Der Pkw-Fahrer wurde tödlich verletzt.
Der Pkw-Fahrer wurde tödlich verletzt.
Ursachen/Probleme:
Unfallursächlich war die deutlich überhöhte Geschwindigkeit, vermutlich begründet in der starken Alkoholisierung des Fahrers. Begünstigt wurde das Unfallgeschehen dadurch, dass das Fahrzeug bei Temperaturen nahe null Grad mit Sommerreifen ausgerüstet war, die Räder der Vorderachse unterschiedliche Dimensionen aufwiesen und die Profiltiefe eines Reifens mit 1,4 Millimetern unterhalb der vom Gesetzgeber geforderten Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern lag. Das im Fahrzeug verbaute ESP könnte durch die unterschiedlichen Abrollumfänge der Räder auf einer Achse beeinträchtigt worden sein.
Unfallursächlich war die deutlich überhöhte Geschwindigkeit, vermutlich begründet in der starken Alkoholisierung des Fahrers. Begünstigt wurde das Unfallgeschehen dadurch, dass das Fahrzeug bei Temperaturen nahe null Grad mit Sommerreifen ausgerüstet war, die Räder der Vorderachse unterschiedliche Dimensionen aufwiesen und die Profiltiefe eines Reifens mit 1,4 Millimetern unterhalb der vom Gesetzgeber geforderten Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern lag. Das im Fahrzeug verbaute ESP könnte durch die unterschiedlichen Abrollumfänge der Räder auf einer Achse beeinträchtigt worden sein.
Vermeidungsmöglichkeiten, Unfallfolgenminderung/Ansatz für Verkehrssicherheitsmaßnahmen:
Durch Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und Anpassung von Geschwindigkeit und Fahrweise an die Straßen- und Witterungsbedingungen hätte der Unfall vermieden werden können. Ohne Alkoholeinfluss wäre die überhöhte Geschwindigkeit möglicherweise nicht gewählt worden.
Der rechtzeitige Wechsel auf die richtige saisonale Bereifung, ausreichende Profiltiefen und einheitliche Reifendimensionen auf einer Achse hätten eine sichere Fahrt unterstützt.
Durch Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und Anpassung von Geschwindigkeit und Fahrweise an die Straßen- und Witterungsbedingungen hätte der Unfall vermieden werden können. Ohne Alkoholeinfluss wäre die überhöhte Geschwindigkeit möglicherweise nicht gewählt worden.
Der rechtzeitige Wechsel auf die richtige saisonale Bereifung, ausreichende Profiltiefen und einheitliche Reifendimensionen auf einer Achse hätten eine sichere Fahrt unterstützt.