Lkw erfasst Fußgänger mit Rollator

20. Mai 2021 Unfallbeispiele

Irreführende Infrastruktur

Unfallhergang:
Der Fahrer eines Lastzugs näherte sich innerorts einem ampelgeregelten Fußgängerüberweg. In seiner Fahrtrichtung befindet sich etwa 50 Meter vor diesem Fußgängerüberweg eine Lückenampel, vor der er den Lastzug anhielt. Beim Anfahren übersah er einen von rechts kommenden 80-jährigen Fußgänger mit Rollator, der etwa 2,70 bis 4 m vor dem Lkw die Fahrbahn überquerte. Der Lkw erfasste den Fußgänger und überrollte ihn mit dem linken Vorderrad.
Unfallbeteiligte:
Fußgänger mit Rollator und Fahrer eines Lastzugs.
Unfallfolgen/Verletzungen:
Der Fußgänger erlitt tödliche Verletzungen.
Ursache/Problem:
Die vorgeschaltete Lückenampel veranlasst an dieser Stelle immer wieder Fußgänger und Radfahrer zum Queren der Fahrbahn auch im Bereich zwischen der Lückenampel und dem eigentlichen Fußgängerüberweg in 50 Meter Entfernung. Das wird dadurch begünstigt, dass dies der direkte Weg zwischen Bahnund Bushaltestelle ist. Auch der unvorschriftsmäßig querende Fußgänger ist bei entsprechender Blickzuwendung für den Lastzugfahrer sichtbar.
Vermeidungsmöglichkeiten, Unfallfolgenminderung/ Ansatz für Verkehrssicherheitsmaßnahmen:
Bei der Anlage von Querungshilfen für Fußgänger ist darauf zu achten, dass diese möglichst eine direkte Wegführung ermöglichen. Umwege werden nur ungern in Kauf genommen; gerade für Menschen mit Einschränkungen beim Gehen stellen sie eine Erschwernis dar. Ist eine direkte Wegführung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich, sind Schutzmaßnahmen, etwa Geländer, zu diskutieren. Menschen mit Gehbehinderungen sollten sich vor dem Queren der Fahrbahn besonders vergewissern, dass sie von den anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden.
Der Unfall wäre für den Fahrer des Lastzugs vermeidbar gewesen, wenn dieser beim Anfahren die erforderliche Aufmerksamkeit auf den Verkehr gelenkt hätte.
Nach dem Unfall wurden auf Betreiben der Polizei konkrete Planungen für eine sichere Umgestaltung aufgenommen.