Ungesicherte Babyschale

25. Apr. 2019 Unfallbeispiele

Vorfahrt missachtet

Unfallhergang:
An einer Kreuzung in einem Wohngebiet missachtete eine Pkw-Fahrerin die Vorfahrt eines von links kommenden Van-Fahrers und es kam zur Kollision. Der Van traf den Pkw an der linken vorderen Fahrzeugseite. Im weiteren Verlauf kollidierte der Pkw noch mit einem Gartenzaun und der Van mit zwei geparkten Pkw.
Unfallbeteiligte:
Zwei Pkw-Fahrer, ein Baby
Unfallfolgen/Verletzungen:
Das auf dem Beifahrersitz befindliche Kleinkind der Pkw-Fahrerin wurde infolge des Zusammenstoßes aus der Babyschale geschleudert und erlitt schwere Kopfverletzungen. Die beiden Fahrzeugfahrer wurden leicht verletzt.
Ursache/Problem:
Ursache des Unfalls war die Missachtung der Vorfahrt seitens der Pkw-Fahrerin. Der DEKRA Unfallsachverständige stellte fest, dass die Babyschale zwar entgegen der Fahrtrichtung angebracht, aber nicht mit dem Beifahrergurt gesichert war. Ebenso wurde das in der Babyschale befindliche Kleinkind nicht durch den Gurt der Babyschale gesichert. Der Beifahrerairbag war nicht deaktiviert. Somit hätte die Babyschale nicht auf dem Beifahrersitz befördert werden dürfen, sondern lediglich auf der Rückbank. Eine ordnungsgemäße Sicherung des Babys hätte die schweren Unfallfolgen vermindert.
Vermeidungsmöglichkeiten, Unfallfolgenminderung/ Ansatz für Verkehrssicherheitsmaßnahmen:
Der Unfall hätte verhindert werden können, wenn die Pkw-Fahrerin die Vorfahrt des von links kommenden Van-Fahrers beachtet hätte. Für das Kleinkind hätten die Unfallfolgen deutlich abgemildert werden können, wenn die Babyschale ordnungsgemäß gesichert worden und es darin angeschnallt gewesen wäre.