Zu hohe Geschwindigkeit

25. Apr. 2019 Unfallbeispiele

Vorbeifahren an Schulbus

Unfallhergang:
Ein Pkw fuhr mit einer Geschwindigkeit von 45 bis 50 km/h an einem mit eingeschaltetem Warnblinker stehenden Schulbus vorbei. Vor dem Bus lief plötzlich ein zwölfjähriger Junge über die Fahrbahn. Der Pkw-Fahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen beziehungsweise ausweichen, erfasste den Jungen mit der Fahrzeugseite und verletzte ihn schwer.
Unfallbeteiligte:
Pkw-Fahrer, zu Fuß gehender Junge
Unfallfolgen/Verletzungen:
Der Fußgänger wurde durch den Zusammenprall schwer verletzt.
Ursache/Problem:
Der stehende Schulbus stellte ein Sichthindernis dar. In solchen Situationen ist damit zu rechnen, dass ausgestiegene Fahrgäste hinter beziehungsweise vor dem stehenden Bus die Straße überqueren. Dabei ist besonders auf Kinder zu achten, die nicht in der Lage sind, die Gefahr richtig einzuschätzen. Gemäß §20 der StVO darf an einem an einer Haltestelle mit eingeschaltetem Warnblinklicht stehenden Bus der Verkehr aus beiden Fahrtrichtungen nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren.
Vermeidungs möglichkeiten, Unfallfolgenminderung/ Ansatz für Verkehrs sicherheitsmaßnahmen:
Der Unfall wäre bei Einhalten der erlaubten Geschwindigkeit vollständig vermeidbar gewesen. Ein moderner Notbrems-Assistent mit Fußgängererkennung hätte bei der gefahrenen Geschwindigkeit allerdings keine positive Auswirkung auf die Unfallfolgen gehabt. Der Junge hätte durch ein Anhalten an der vorderen linken Ecke des Busses und durch zugehöriges Orientieren über möglichen Querverkehr sowie entsprechendes Handeln den Unfall ebenso vermeiden können. So wäre er auch für den Pkw-Fahrer erkennbar gewesen. Idealerweise hätte der Schüler aber überhaupt gewartet, bis der Bus weg ist, um dann ohne Sichteinschränkung die Straße überqueren zu können.