Vorsichtige Verhaltensweise ist unerlässlich
Kontrastreiche, helle Kleidungsstücke fallen im Scheinwerferlicht von Fahrzeugen in der Regel schon von Weitem auf, erinnern die Unfallexperten von DEKRA. Unauffällig gekleidete Personen am Straßenrand hingegen sind für Fahrende bei schlechter Sicht teilweise erst in einem Abstand von etwa 20 Metern zu erkennen – oft zu spät, noch um einen Unfall zu vermeiden. Jessica Künzler, Unfallsachverständige für Lichttechnik bei DEKRA, sagt, worauf bei ungünstigen Lichtverhältnissen zu achten ist.
- Ungünstig ist bei schlechten Sichtverhältnissen die beliebte graue oder beige Wanderkleidung. Sie wirkt wie Tarnfarbe, weil sie optisch leicht mit der Umgebung verschmilzt. Dagegen heben sich retroreflektierende Materialien besser vom Hintergrund ab.
- Das Scheinwerferlicht von Fahrzeugen erfasst zuerst die Beine von Personen am Straßenrand. Deshalb sind Reflektoren an Füßen und Beinen am wirkungsvollsten. Dieser Effekt verstärkt sich noch, wenn sich der Fußgänger bewegt. Die Fahrenden ist das ein deutlicher Hinweis (im Fachjargon: eine ‚Reaktionsaufforderung‘): „Achtung, hier bewegt sich etwas. Da muss jemand sein!“
- Manchmal sind die Lichtverhältnisse aber so ungünstig, dass sich selbst retroreflektierende Materialien kaum von der Umgebung abheben, zum Beispiel, wenn viele Lichtobjekte zusammenkommen, wie Scheinwerfer, Laternen, Leuchtreklame und Spiegelungen auf nasser Fahrbahn. „In solchen Situationen darf man sich nicht zu sehr in Sicherheit wiegen, sondern sich entsprechend vorsichtig verhalten“, betont die Sachverständige.
- Künzler empfiehlt weiter, bei fehlendem Fußweg den Fahrzeugen in Ländern mit Rechtsverkehr am linken Straßenrand und in Ländern mit Linksverkehr am rechten Straßenrand entgegenzugehen: „Dann hat man die entgegenkommenden Fahrzeuge im Blick und kann notfalls ausweichen.“ Der Abstand zur Fahrbahn sollte mindestens halben Meter, besser noch mehr betragen. Ratsam ist, bei erster Gelegenheit auf andere Wege auszuweichen.